younion verdoppelt den ÖGB-Katastrophenfonds

Aufgrund des aktuellen Hochwassers wird bei den diesbezüglichen Anträgen auf Unterstützung aus dem "KAT-Fonds" ausnahmsweise vorerst bis 31. Juli 2016 auf die Vorlage von Rechnungen, Kostenvoranschlägen, etc. verzichtet, lediglich die Bestätigung der Gemeinde, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist, bleibt verpflichtend. Die 6-Monate-Einreichfrist nach Eintritt des Schadens bleibt, so wie in den Richtlinien, aufrecht. Diese Regelung gilt für alle Schäden, die ab Mai 2016 eingetreten sind.

younion _ Die Daseinsgewerkschaft leistet ihren Beitrag und verdoppelt für younion-Mitglieder die jeweilige Auszahlung.

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