Erfolgreicher Abschluss in der 3. Verhandlungsrunde

Die Erhöhung wurde am 23.11.2022 vereinbart und beträgt ab 1. Jänner 2023 7,15 Prozent, mindestens jedoch 170 Euro brutto, was einem Zuwachs von maximal 9,41 Prozent gleichkommt.

Die Zulagen und Nebengebühren steigen um 7,32 Prozent, das neue Mindestgehalt in Oberösterreich beträgt somit € 2.039,40 (Gehaltsstufe 1 in der GD25).

Bereits in der 3. Verhandlungsrunde konnte der Gehaltsabschluss 2017 fixiert werden. Die Gehälter und Nebengebühren steigen linear um 1,3 Prozent, wirksam mit 1. Jänner 2017. Ein angesichts einer Inflationsrate von 0,75 % durchaus respektables Ergebnis, dass auch die Kaufkraft der öffentlich Bediensteten wieder etwas steigen lässt.

Eine Rechtsauskunft der IKD erörtert die Ruhensbestimmungen für den Winterdienst

Lediglich bei katastrophenartigen, nicht regelmäßig in Erscheinung tretenden Wetterphänomenen, insbesondere bei längerdauernden extremen Witterungsbedingungen, gelten Ausnahmen von den Bestimmungen hinsichtlich Höchstgrenzen der Dienstzeit, Ruhepausen, tägliche Ruhezeiten, Wochenruhezeit und Nachtarbeit.

Ein neuer Erlass regelt, welchen Kriterien diese Seminare entsprechen müssen.

Besondere Zulassungsvoraussetzung zu Modul 2 ist die Teilnahme an einer persönlichkeitsbildenden Fortbildungsmaßnahme. Ziel dieser persönlichkeitsbildenden Fortbildung ist das Erlangen und die Vertiefung verwendungsbezogener Qualifikationen insbesondere in den Bereichen Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit.

Den Erlass IKD(Gem)-021746/247-2016-Shü findet ihr hier:

Die Richtlinien für die Gewährung der Altersteilzeit für Vertragsbedienstete wurden hinsichtlich der Möglichkeit einer Teilpension geändert. Details gibt es im Gemnet (nur für Nutzer innerhalb des Gemeindenetzwerkes!).

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